AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen/Videografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder i.S. dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilddaten, Negative, Dia-Positive,Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen/Videografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder/Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an denFotografen/Videografen.
5. Der Besteller eines Bildnisses/Video hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen/Videografen das Lichtbild/Video zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz dient hier als Grundlage.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder/Videos kann der Fotograf/Videograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Bei allen handwerklichen Foto- & Videoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Daten und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen/Videografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.
III. Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder/Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Nach Abschluss des Foto- bzw. Videoshootings von privaten Aufnahmen ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu entrichten. Gutscheine sind bei Terminabsprache vorzulegen. Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung, sind diese innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Videos Eigentum des Fotografen/Videografen.
IV. Haftung
1. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays und Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, Negative/digitale Daten sorgfältig für die Dauer von 30 Tagen aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative/digitale Daten nach Ablauf dieser Zeit diese zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der digitalen Daten haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.
3. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
4. Der Fotograf/Videograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
5. Der Fotograf/Videograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder/Videos als mangelfrei angenommen.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen/Videografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zustellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotograf/Videograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen/Videografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zutragen. Der Fotograf/Videograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Überlässt der Fotograf/Videograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf/Videograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.
3. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen/Videografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. Aktuell werden 80 % der Vorkassenleistung als Ausfallhonorar berechnet. Sollte ein Storno vom Kunden innerhalb 4 Wochen vor Termin eintreten, werden 100% der Vorkassenleistung als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf/Videograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen/Videografen.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.